Allgemeine Insertionsbestimmungen


1.Auftragsabwicklung
Inserate können je Ausgabe oder in mehreren Ausgaben geschaltet werden. Inserateabschlüsse mit Rabattierung (5x –5% / 11x –10%) gelten für ein Jahr, vom Erscheinungsdatum der ersten Anzeige an gerechnet. Jeder Anzeigenauftrag gilt grundsätzlich nur für die Anzeige eines einzigen Auftraggebers. Wird die vereinbarte Abschlussmenge überschritten, besteht rückwirkend Anrecht auf die erreichte höhere Rabattstufe nach Tarif. Erreicht das abgenommene Quantum am Ende der Laufdauer den vereinbarten Auftragsumfang nicht, so wird der zu viel bezogene Rabatt nach der Tarifskala zurückgefordert. Anzeigen und Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von beagdruck verbindlich. Andere Abmachungen bestehen nicht.

2. Preisänderungen
Preisänderungen bleiben vorbehalten, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Sie gelten vom Zeitpunkt ihrer Inkraftsetzung an für alle Inseratabschlüsse.

3. Aufnahmebedingungen
Multicolor Media Luzern behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Inseraten oder Beilagen ohne Begründung abzulehnen, zu sistieren oder Änderungen vorzunehmen. Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber gegenüber Multicolor Media Luzern, Behörden und Leserschaft voll verantwortlich. Wird Multicolor Media Luzern von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, Multicolor Media Luzern von irgendwelchen Ansprüchen freizustellen. Verursacht eine Anzeige die Veröffentlichung einer Gegendarstellung gemäss Artikel 28g ff. des Schweiz. Zivilgesetzbuches, so hat der Auftraggeber diese wie ein Inserat gemäss diesem Tarif zu bezahlen.

4. Beanstandungen
Für auftragswidrige oder fehlerhaft erschienene Anzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Preisreduktion oder eine Ersatzanzeige bis höchstens zum vertraglichen Insertionspreis der beanstandeten Anzeige. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich abgelehnt. Druckfehler, die weder Sinn noch Wirkung der Anzeige stören oder welche auf dem «Gut zum Druck» nicht korrigiert wurden, berechtigen nicht zu Preisnachlässen.

5. Druckunterlagen
Für die termingerechte Lieferung der Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für gesetzte oder fotografierte und nicht erschienene Anzeigen sowie für Autorkorrekturen werden Satz- und Aufnahmekosten in Rechnung gestellt.

6. Gut zum Druck
Probeabzüge werden auf Wunsch geliefert, sofern die Druckunterlagen termingerecht vorhanden sind. Für Korrekturen ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird der Probeabzug nicht fristgemäss zurückgesandt, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

7. Platzierungwünsche, Verschiebungsrecht, Sistierenden
Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Inserate, die wegen Raummangels oder höherer Gewalt ausfallen, berechtigen nicht zu einer Entschädigung und können von Multicolor Media Luzern umdisponiert werden. Sistierungen können aus technischen Gründen nach Anzeigenschluss nicht mehr akzeptiert werden.

8. Rechnungsstellung

Die Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto innert 30 Tagen nach dem Ausstellungsdatum zu begleichen. Bei Betreibung, Konkurs oder Nachlass fällt jede Rabattvergütung dahin.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für beide Parteien ist Luzern.